Die Allgemeinheit der Bundestagswahl 2025 ist akut gefährdet

Deutschland steht vor Neuwahlen. Nachdem lange über den Wahltermin gestritten wurde, herrscht jetzt Klarheit: das Land wird am 23. Februar 2025 an die Wahlurnen gerufen. Für Deutsche im Ausland sind das keine guten Nachrichten. Dieser Wahltermin gefährdet ihr faktisches Wahlrecht und damit die Allgemeinheit der Bundestagswahl 2025 akut. Denn der viel zu kurze Zeitraum von nur 14 Tagen zur Durchführung der Briefwahl schließt Deutsche im Ausland weitgehend von der Teilnahme an der Wahl aus.

Etwa vier Millionen Deutsche leben dauerhaft im Ausland und sind damit die informellen Botschafter und Garanten für die Soft Power Deutschlands. Doch die Wahrnehmung des Wahlrechts wird Deutschen im Ausland unnötig erschwert.

Auch wenn das Wahlrecht für Deutsche im Ausland durch das Bundesverfassungsgericht eindeutig bestätigt ist, müssen sie ein bürokratisches, kaum digitalisiertes und dadurch viel zu zeitaufwendiges Verfahren durchlaufen – und das nicht einmalig, sondern erneut für jede Bundestags- und Europawahl. 

Das ist nicht folgenlos: nur ein Bruchteil der wahlberechtigten Deutschen im Ausland stellte in der Vergangenheit einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis, bei der Bundestagswahl 2021 beispielsweise nur rund 129.000; bei vorherigen Wahlen waren es teilweise noch weniger.

Eine Neuerung in diesem Wahlzyklus ist, dass Deutsche im Ausland ihre Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bereits seit Anfang November stellen können, und das erstmalig für eine Bundestagswahl per E-Mail.

Das garantiert jedoch keineswegs die Möglichkeit der tatsächlichen Teilnahme an der Wahl. Statt der üblichen sechswöchigen Frist droht den Wähler*innen im Februar nur etwa 14 Tage Zeit zu bleiben, um ihre Briefwahlunterlagen zu erhalten, auszufüllen und dann auch pünktlich bis zum Wahltag an die zuständigen Behörden zurückzuschicken.

Die Wahlleiter aus Berlin und Hessen haben dies zum Anlass genommen, Wähler*innen vom Instrument der Briefwahl abzuraten. Für Deutsche im Ausland ist das ein direkter Aufruf zur Nichtwahl, da absehbar ist, dass viele Stimmen aus dem Ausland nicht fristgerecht bis zum Wahltag ankommen und somit nicht gezählt werden können.

Bereits im Mai 2023 stellte die Wahlrechtskommission des Deutschen Bundestags in ihrem Abschlussbericht unmissverständlich fest, “dass die wirksame Ausübung des Wahlrechts durch im Ausland lebende Deutsche (…) vielfach faktisch unmöglich ist”. Es ist ein verfassungsrechtlicher Skandal, dass trotz dieses Wissens jetzt eine Bundestagswahl durchgeführt werden soll, bei der Deutsche im Ausland faktisch von der Wahl ausgeschlossen werden.

Artikel 38 des Grundgesetzes – bestätigt durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2012 – gibt allen wahlberechtigten Deutschen, also auch denen, die dauerhaft im Ausland leben, das Recht auf die allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahl ihrer Bundestagsabgeordneten. 

Ein nur 14-tägiger Zeitraum zur Durchführung der Briefwahl verletzt faktisch den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl für Deutsche im Ausland. Um das Vertrauen in den Wahlprozess nicht zu gefährden, sollte es allen politischen Akteuren ein dringendes Anliegen sein, dass sich dies auf keinen Fall wiederholt.

Einige europäische Länder begegnen diesem Umstand mit einem zeitgemäßen Wahlrecht, so etwa mit Auslandswahlkreisen (z.B. Frankreich, Italien), einem amtlichen Register ihrer Staatsbürger*innen im Ausland (z.B. Italien), Stimmabgabe in Botschaften und Konsulaten (z.B. Polen) oder E-Voting über das Internet (z.B. Estland), um die Wahlteilnahme für Bürger*innen außerhalb der Landesgrenzen so einfach wie möglich zu gestalten. 

Die SPD International setzt sich unter anderem aktiv für eine Modernisierung des Wahlrechts ein, die die Belange der rund vier Millionen Deutschen im Ausland ernst nimmt.

Stellungnahme der SPD International zu den Neuwahlen

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