Wählen vom Ausland aus

Am 26.09.2021 ist Bundestagswahl. Für Deutsche ist auch das Wählen vom Ausland aus möglich. Es gibt zwei Wege per Briefwahl an der Bundestagswahl teilzunehmen:

Nicht mehr in Deutschland gemeldet?

Deutsche im Ausland sind wahlberechtigt – es gibt allerdings ein paar Ausnahmen, siehe Link

Als erstes muss ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis ausgefüllt werden – der Antrag steht hier zum Herunterladen bereit. 

Der Antrag muss bis zum 5.09.2021 bei der Gemeinde eingegangen (!) sein, bei der die wahlberechtigte Person zuletzt gemeldet war. 

Danach werden, voraussichtlich im August, die Briefwahlunterlagen verschickt. Ob die Gemeinde zuerst den fristgerechten Eingang des Antrags bestätigt, hängt von der Gemeinde ab. Die Briefwahlunterlagen müssen bis zum 26.9. in Deutschland angekommen sein.

Wichtig: die Deutschen Botschaften helfen bei der Zusendung der Briefwahlunterlagen, z.B. indem Briefwahlunterlagen über den amtlichen Kurierweg geschickt werden. Die jeweilige Botschaft kann über den Umfang der Hilfe und die einzuhaltenden Fristen informieren.

Noch in Deutschland gemeldet?

Die Briefwahl kann wie gewohnt beantragt werden. 


Fazit: Auch wenn das Wählen vom Ausland aus etwas komplizierter ist als in Deutschland, können alle Deutsche im Ausland auch an der Bundestagswahl teilnehmen. 
Alle Angaben sind ohne Gewähr – mehr Informationen gibt es hier und bei der zuständigen Botschaft.