Informationen zur Teilnahme an der Bundestagswahl 2025 für Deutsche im Ausland

Im kommenden Jahr – sehr wahrscheinlich am Sonntag, 23. Februar 2025 – findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag (Bundestagswahl 2025) statt. Wahlberechtigte deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die sich dauerhaft im Ausland aufhalten, können ihre Stimme mittels Briefwahl abgeben.

Sich dauerhaft im Ausland aufhaltende, wahlberechtigte deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die ihre Stimme mittels Briefwahl abgeben möchten, müssen dafür einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Nach einer Änderung des bisherigen Antragsverfahrens (!) stehen dafür zwei unterschiedliche Antragsformulare zur Verfügung, für die zwei etwas unterschiedliche Verfahren einzuhalten sind:

  • Für wahlberechtigte deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die sich dauerhaft im Ausland aufhalten, aber innerhalb der letzten 25 Jahre nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben, steht dieses Antragsformular zur Verfügung. Das Formular muss ordnungsgemäß ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben werden. Anschließend muss der Antrag entweder postalisch oder mittels Fax, E-Mail oder sonstiger elektronischer Übermittlung an die zuständige Behörde der deutschen Gemeinde gesendet werden, in der man vor dem Fortzug ins Ausland zuletzt gemeldet war, und dort spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl eingegangen sein.
  • Für wahlberechtigte deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die sich dauerhaft im Ausland aufhalten, aber nicht innerhalb der letzten 25 Jahre nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben oder noch nie oder nur vor Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben, aber aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland vertraut und von diesen betroffen sind, steht dieses Antragsformular für die Bundestagswahl 2025 zur Verfügung. Das Formular muss ordnungsgemäß ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben werden. Zudem ist auf gesondertem Blatt zu begründen, aus welchen anderen Gründen man persönlich und unmittelbar mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland vertraut und von diesen betroffen ist. Anschließend muss der Antrag postalisch an die zuständige Behörde der deutschen Gemeinde gesendet werden, in der man vor dem Fortzug ins Ausland zuletzt gemeldet war, oder, wenn nie eine Anmeldung bestand, an die deutsche Gemeinde, mit der man nach eigener Erklärung am engsten verbunden ist, und dort spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl eingegangen sein.

Nach Eingang des Antrags wird dieser von der Gemeinde geprüft. Im Falle eines positiven Bescheids erfolgt die Eintragung in das Wählverzeichnis und die Erteilung des Wahlscheins. Dieser Wahlschein wird anschließend zusammen mit den Briefwahlunterlagen an die im Antragsformular angegebene Postadresse im In- oder Ausland gesendet. Nach Erhalt der Briefwahlunterlagen sind diese ordnungsgemäß auszufüllen und anschließend zusammen mit dem Wahlschein, in dem eine unterschriebene Versicherung an Eides statt zu geben ist, postalisch zurück nach Deutschland zu senden, wo sie spätestens am Tag der Bundestagswahl 2025 um 18:00 Uhr bei der zuständigen Behörde eingegangen sein müssen.

Beim postalisch übermittelten Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis sowie bei der Stimmabgabe mittels Briefwahl sind unbedingt die mitunter langen Brieflaufzeiten zu berücksichtigen. Wer bis zum 21. Tag vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung und Briefwahlunterlagen aus Deutschland bekommen hat, sollte sich umgehend mit der jeweils zuständigen Behörde in Verbindung setzen. Es empfiehlt sich, den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis möglichst zeitnah zu stellen; die sehr wahrscheinliche Neufestlegung des Wahltermins der Bundestagswahl 2025 auf Sonntag, 23. Februar 2025 muss laut Auskunft der Bundeswahlleiterin nicht abgewartet werden.

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Für Rückfragen stehen wir per E-Mail sowie über die Social-Media-Kanäle Facebook, Instagram, Threads und Twitter/X zur Verfügung.

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